§ 127 Abs. 1 Satz 1 StPO lautet: "Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen."
Die Identität einer gewissen Frau k. ist schon länger unklar und der Flucht ist die ohnehin verdächtig...Frau k. also einbuchten?
[vom guten Olly - einfach wunderbar]
zaro dankt!]
Die Identität einer gewissen Frau k. ist schon länger unklar und der Flucht ist die ohnehin verdächtig...Frau k. also einbuchten?
[vom guten Olly - einfach wunderbar]
zaro dankt!]
fribble - 2004/09/09 19:41
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